Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen ALBIRO Ges.m.b.H. (AGB)


1.Geltungsbereich: Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund der vorliegenden Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers (Kunden) erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.


2. Zustandekommen des Vertrages: Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf unserer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware durch uns bewirkt den Vertragsabschluss. Werden Angebote an uns gerichtet, so ist der Anbietende für die Dauer einer angemessenen, mindestens jedoch 8-tägigen Frist ab Zugang des Angebotes an dieses gebunden.


3. Preis: Sämtliche von uns genannte Preise sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporter, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Alle Verkäufe müssen stets auf bestimmte Mengen, Artikel und Qualitäten lauten. Preisvorbehalte für fallende oder steigende Marktlage (Baisse- oder Hausseklauseln) und nachträglichen Preisänderungen fest erteilter Aufträge sowie Preisbindungen für Nachbestellungen (Optionen) werden nicht gewährt. Eine teilweise oder gänzliche Streichung von Aufträgen darf auch dann nicht erfolgen, wenn ein neuer Auftrag erteilt wird. Sonderrabatte, Umsatzvergütungen und Zuwendungen jeglicher Art werden weder unmittelbar noch mittelbar gewährt.


4. Zahlungsbedingungen: Vorbehaltlich anders lautender schriftlicher Zahlungsvereinbarungen, gelten folgende Konditionen: 10 Tage 3 % Skonto / 30 Tage netto. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir überdies berechtigt, ab dem Tag der Übergabe der Ware (Teil- oder vollständige Lieferung) auch Zinseszinsen zu begehren. Die Zahlung hat zu erfolgen in barem Geld, Scheck-, Bank-, Giro- oder Postsparkassenüberweisung. Sonstige Abzüge (z.B. Porto) sind unzulässig. Wechsel, soweit sie in Zahlung genommen werden, werden nur gegen Erstattung der Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen angenommen. Wechsel und Akzepte mit einer Laufzeit von mehr als 3 Monaten werden nicht angenommen. Soweit im Einzelfall mit dem Käufer die Zahlung durch Eigendiskontwechsel (Scheck-Wechsel-Verfahren) vereinbart ist, wird unsere Kaufpreisforderung erst erfüllt, wenn Scheck und Wechsel ordnungsgemäß eingelöst sind und ein Wechselobligo unsererseits nicht mehr besteht. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden nach unserer Wahl Verzugszinsen in Höhe von üblichen Bankzinsen oder gesetzliche Verzugszinsen berechnet. Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus dem laufenden Vertrage verpflichtet. Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung im Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein (als solche gilt insbesondere die Nichteinlösung eines Schecks oder eines Wechsels), so können wir für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen. Wir sind zudem berechtigt, die aus unseren Lieferungen vorhandene Ware zurückzunehmen. Dies bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag. Zurückgenommene Ware wird nur zum jeweiligen Tagespreis gutgeschrieben. Wir haben das Recht, bei Fälligkeit eines Rechnungsbetrages auch die übrigen, noch nicht fälligen Rechnungsbeträge fällig zu stellen und den Käufer in Verzug zu setzen.


5. Elektronische Zustellung von Rechnungen: Der Vertragspartner erteilt die widerrufbare Zustimmung zur Zusendung der Rechnung in den elektronischen Formaten .doc, .rtf, .pdf oder .xml per E-Mail, als E-Mail-Anhang oder als Web-Download an die vom Kunden bekanntgegebene E-Mailadresse. Der Kunde hat als Rechnungsempfänger dafür Sorge zu tragen, dass elektronische Rechnungen ordnungsgemäß zugestellt werden können und technische Einrichtungen, wie etwa Filterprogramme und Firewalls entsprechend adaptiert sind. Der Kunde hat seine Kommunikationsdaten, sowie deren allfällige Änderung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Zusendungen von Rechnungen an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebenen Kommunikationsadressen gelten diesem als zugegangen.


6. Rücktritt vom Vertrag: Bei Annahmeverzug (vgl. Punkt 7.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere die Eröffnung der Insolvenz über das Vermögen des Kunden oder Abweisung eines Antrages auf Insolvenzeröffnung mangels kostendeckenden Vermögens des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausständige Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung von Nichterfüllungsschäden behalten wir uns vor. Tritt der Kunde – ohne hierzu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.


7. Mahnwesen und Inkasso: Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Im Falle der Betrauung eines Inkassounternehmens sind dies die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstitute gebührenden Vergütungen ergebenden Beträge. Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich der Kunde, pro Mahnung einen Betrag von € 15 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 5 zu bezahlen.


8. Lieferbedingungen, Annahmeverzug: Die Lieferung der Ware erfolgt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ab Werk. Unsere Verkaufspreise beinhalten nicht die Kosten der Zustellung. Diese trägt der Käufer. Der Versand der Ware wird auf Rechnung und Gefahr des Empfängers durchgeführt. Sofern nicht ausdrücklich geschlossene Sendung vereinbart ist, müssen Teillieferungen vom Käufer angenommen werden. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Unternehmer einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Ein insbesondere im Falle von individuell auf Kundenwunsch angefertigten bzw. modifizierten Waren (wie etwa bei Bestickungen/Beflockungen etc.) hierdurch zu unseren Lasten entstehender Schaden oder Gewinnentgang ist vom Kunden zu ersetzen. Sämtliche in Angebotsschreiben und Auftragsbestätigungen angeführte Liefertermine sind unverbindlich. Wir sind berechtigt, diese um 18 Tage zu überschreiten, bevor der Kunde nach vorangehender schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen vom Vertrag zurücktreten kann. Der Abschluss von Fixgeschäften mit festen Lieferterminen ist ausgeschlossen, soweit diese nicht im Einzelnen ausgehandelt und ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.
Höhere Gewalt oder behördliche Maßnahmen berechtigen uns und den Käufer, die Lieferungs- bzw. Annahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um 8 Wochen zu verlängern. Die Verläng-erung tritt nicht ein, wenn der eine dem anderen Vertragspartner die Behinderung nicht angezeigt hat. Bloß geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (zum Beispiel bei Maßen, Farben, Masse und Struktur).


9. Verbot von Kommissionswaren und Leihlagern: Wir sind nicht in der Lage, unseren Kunden Ware gegen Abrechnung nach Weiterverkauf abzugeben oder auszuleihen.


10. Gewährleistung, Mängelrüge: Wir erfüllen Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder angemessene Preisminderung. Nur bei unbehebbaren Mängeln, die den Gebrauch des Leistungsgegenstandes behindern, besteht ein Wandlungsrecht. Bei Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen ist ein Anspruch aus Verspätungsschäden ausgeschlossen. Kleine, handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts und der Ausstattung können nicht beanstandet werden. Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind. Gemäß §§ 377 f Unternehmensgesetzbuch hat der Kunde die Ware nach Erhalt unverzüglich, längstens aber binnen 6 Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns (nicht unserem Handelsvertreter) unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels – bei sonstigem Verlust der Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche – schriftlich bekanntzugeben (Mängelrügepflicht). Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Mündliche,, telefonische oder nicht fristgerechte Mängelrügen und Beanstandungen gelten als nicht getätigt und bleiben unberücksichtigt. Der Kunde trägt das Verspätungs- und Verlustrisiko für die Mängelrüge und Beanstandungen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als mängelfrei genehmigt.
Beanstandete Ware darf nur mit unserer Genehmigung (nicht unseres Handelsvertreters) zurückgesandt werden. Der Kunde hat – unter ausdrücklicher Abbedingung des § 924 ABGB – auch in den ersten sechs Monaten ab Übergabe des Werkes das Vorliegen eines Mangels im Zeitpunkt der Übergabe nachzuweisen. Ansprüche aus der Gewährleistung erlöschen, wenn die von uns gelieferte Ware von Dritten oder vom Kunden selbst geändert oder ergänzt worden sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, sofern nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart ist. Gewährleistungsansprüche sind binnen dieser Frist gerichtlich geltend zu machen.


11. Haftungsausschluss, Produkthaftung: Sämtliche Schadensersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte entgegen § 1298 ABGB zu beweisen. Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt 6 Monate und beginnt ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. Jegliche Inanspruchnahme bleibt auf den tatsächlichen Schaden beschränkt. Der Ersatz des entgangenen Gewinnes und des Wertes der besonderen Vorliebe wird ausgeschlossen. Der Benutzer ist verpflichtet, die Produkte bestimmungsgemäß zu gebrauchen. Vorstehende Verpflichtungen sind allen weiteren Abnehmern zu überbinden. Regressforderungen im Sinne des Produkthaftungsgesetz, insbesondere dessen § 12, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.


12. Eigentumsvorbehalt: Der Kaufpreis ist spätestens bei Lieferung der Ware fällig. Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer einschließlich etwaiger Rückgriffsansprüche aus Schecks oder Wechseln unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Zur Weiterveräußerung oder sonstigen Verfügung über die Vorbehaltsware ist der Käufer berechtigt, solange die Weiterveräußerung im Zuge des normalen Geschäftsbetriebs erfolgt und solange der Käufer uns gegenüber nicht mit seinen fälligen Verpflichtungen im Verzug ist. Sämtliche aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen einschließlich aller Nebenrechte und etwaiger Sicherheiten tritt der Käufer hiermit an uns ab. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungswertes der von uns gelieferten Vorbehaltsware.
In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware an Dritte ist ausgeschlossen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Verpfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis auf Widerruf einzuziehen. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, seine Abnehmer von der zu unseren Gunsten erfolgten Abtretung zu unter-richten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Übersteigt der Wert der uns vorbehaltenen Sicherheiten den Betrag der offenen Forderungen aus der Geschäftsbezie-hung um mehr als 20 %, so werden wir nach unserer Wahl voll bezahlte Ware aus dem Eigentumsvorbehalt freigeben.
Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.


13. Forderungsabtretung: Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäfts-büchern, insbesondere in der Offenen Posten-Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer gelten in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt als an uns abgetreten.


Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
14. Zurückbehaltungsrecht: Im Falle gerechtfertigter Mängelrüge ist der Kunde außer den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Brutto-rechnungsbetrages berechtigt.


15. Aufrechnungsverbot: Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, seine Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.


16. Erfüllungsort: Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.


17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand: Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht (Landesgericht Klagenfurt bzw. Bezirksgericht Eisenkappel) zuständig.


18. Datenschutz: Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.


19. Urheberrechte: Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum. Der Kunde erwirbt daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.


20. Änderungsvorbehalt: Wir sind berechtigt, diese Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, wenn dies zur Beseitigung nachträglich aufgetretener Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist.


21. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB un-verändert wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung jenes Inhalts zu ersetzen, die wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


Stand Februar 2019